Heute erreichte mich über den Ticker eine besonders eindrucksvolle Petition:
Suchtgefahren – Aufnahme von Ethanol ins Betäubungsmittelgesetz
Mitzeichnungsfrist endet am 2010-03-18:
Die Petition hat folgenden Wortlaut:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Ethanol, soweit er der Herstellung alkoholhaltiger Zubereitungen zum Zwecke des Genusses dient, in Anhang II des Betäubungsmittelgesetztes (BtMG) aufgenommen wird. Sofern keine Alternativen zu Ethanol existieren und das Endprodukt nicht für Genusszwecke geeignet ist, sollte die industrielle Verwendung von Ethanol nur durch Genehmigung, über die im Einzelfall behördlich entschieden wird, ermöglicht werden.
Begründung:
Der regelmäßige Konsum von Ethanol (Alkohol) führt zur Abhängigkeit. Bei missbräuchlicher Verwendung verursacht Ethanol Schäden im gesamten Körper. Da er ein hochwirksames Neurotoxin darstellt schädigt er besonders das Nervensystem. Die häufigsten Erkrankungen durch Alkohol, neben der Sucht, sind Leberzirrhose, Pankreatitis, Polyneuritis, die Wernicke-Enzephalopathie und das Korsakow-Syndrom. Die Statistik der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zeigt, dass in der Bundesrepublik 3.3 Mio. Personen abhängig von Alkohol sind oder ihn missbräuchlich konsumieren, 9,5 Mio. täglich gesundheitsschädliche Mengen trinken und jährlich mehr als 73.000 Menschen aufgrund übermäßigen Alkoholkonsums allein oder in Kombination mit Tabakgebrauch sterben. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Alkoholkonsums werden auf ca. 24 Mrd. Euro jährlich beziffert, wohingegen die alkoholassoziierten Steuereinnahmen nur etwa 3 Mrd. Euro betragen. Laut Gesundheitsberichterstattung des Bundes wurden im Jahr 2008 393.000 Bundesbürger wegen alkoholbedingter Krankheiten behandelt, 333.000 davon wegen psychischer und Verhaltensstörungen. Damit ist Alkohol für insgesamt 60-mal so viele Behandlungsfälle verantwortlich wie das in Anhang I des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) stehende Cannabis. Keine andere Droge verursacht einen größeren gesellschaftlichen Schaden als Alkohol. Erst vor wenigen Tagen räumte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Mechthild Dyckmans, sowohl in einem Internet-Chat zu Thema „Keine Drogenkontrollen an Schulen“, als auch in einer Antwort auf Abgeordnetenwatch ein, dass für die legale Droge Alkohol keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt. Aufgrund einer fehlenden Unbedenklichkeitsbescheinigung hält die Bundesregierung das Verbot von Cannabis für zwingend notwendig. Angesichts der immensen Schäden durch den Konsum von Alkohol, besonders im Vergleich zum geringen Risiko des Cannabiskonsums, ist ein freier Zugriff auf Ethanol deshalb nicht zu rechtfertigen. Vor allem aber das Versagen des Gesetzgebers beim Jugendschutz, welches durch die zunehmende Berichterstattung über das Trinkverhalten deutscher Jugendlicher entlarvt wird, zeigt, dass der flächendeckend veranwortungslose Konsum von Alkohol beendet werden muss. Wie die herrschende Drogenpolitik zeigt, hält der Gesetzgeber es grundsätzlich für notwendig, konsumbedingten Risiken mit Strafverfolgung zu begegnen. Unerklärlicherweise findet dieser Grundsatz beim Alkohol keine Anwendung. Der Staat hat jedoch die Pflicht seine Bürger vor Gesundheitsgefahren zu schützen. Dementsprechend ist es inakzeptabel, dass der Gesetzgeber seine Bürger nicht angemessen vor den Gefahren durch Alkohol beschützt, sondern lediglich Mittel wählt, die er selbst garnicht für ausreichend hält, um konsumbedingte Risiken zu unterbinden. Die Bundesregierung betreibt, an ihren eigenen drogenpolitischen Maßstäben gemessen, nur eine Scheinpolitik, wenn es darum geht, den Auswirkungen des Alkoholkonsums zu begegnen.
Na dann: Prost!