Mit der Zeit kommt man doch an sehr bizarren Problemen vorbei. Da ich häufiger bei Leuten helfen darf, den Rechner einzurichten, komm ich auch an einer Reihe verschiedener Programme vorbei. So unter anderem auch am FoxitReader zur Anzeige von PDFs, der für eine sehr interessante Überraschung sorgte.
Bereits vor einem Monat bekam ich von Bekannten eine Mail, dass sie die von ihrem Provider zugesanten Rechnungen nicht angucken könnten, der PDF-Viewer würde komische Sonderzeichen immer mal mit anzeigen. Da ich mir das nicht wirklich vorstellen konnte, dass hier ein Programmfehler zu vermuten war, und da der Anbieter meinte, die PDFs seien korrekt, habe ich mir eine Kopie der Datei einmal zuschicken lassen. Und wie zu erwarten war, wurde die Datei bei mir – ich nutze konsequent freie Software, wo es möglich ist – wurde die Datei im GhostScript + GSview reibungslos angezeigt.
Also ein wenig weiter geforscht und dabei darauf gestoßen, dass im Bekanntenkreis auch an anderer Stelle die gleiche Version des Foxit-Readers im Einsatz ist. Und ein kurzer Testlauf ergab auch sofort einen Treffer: Die Version 1.3 des FoxitReaders scheint einen Bug aufzuweisen, bei dem unter unerklärlichen Umständen korrekte PDFs falsch dargestellt werden.
Die Lösung brachte hier ein Update des FoxitReaders auf Version 3.0 – kurz installiert, Datei nochmals getestet und der Fehler war behoben. Dafür war aber wenigstens in Bezug auf die Unterhaltung der Abend gerettet.
Beim angeforderten Update des FoxitReaders – also nach dem bereits eine aktuelle Version installiert wurde – schlug das Online-Update vor, weitere Komponenten zu aktualisieren: Neben einem Programm-Modul für 64-Bit-Windows (auf einem P-III unter Windows 2000, da gab es sowas noch nicht ;-)) bot er auch eine Reihe weitere Filter an, deren Installation neben dem Bestätigen, dass man die Freie Nutzung akzeptiert, auch ein Akzeptieren der EULA und das Wegklicken einer Readme enthielt. Gut, dass man EULAs bei der Installation lesen muss und für die Nutzung auch akzeptieren muss, ist klar, aber wozu bitte noch extra die freie Nutzung auf einem Desktop-System bestätigen? Zumal unter „Desktop System“ eigentlich jeder PC mit ner Tastatur und einem oder mehreren Monitoren fallen dürfte, sich also die Frage eigentlich erübrigt 😉